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E-Rechnung im B2B und B2G: Unterschiede bei Pflicht, Portal, Leitweg-ID und Validierung

B2B und B2G nutzen ähnliche technische Grundlagen, unterscheiden sich aber bei Rechtsgrundlage, Empfangsprozess, Routingdaten, Portalen und Ablehnungslogik.

Zuletzt fachlich geprüft: 3. Juni 2026

Kurz gesagt

B2B betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen. B2G betrifft Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Beide Bereiche können auf EN 16931, XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X aufbauen, aber die rechtliche Grundlage und der Empfangsprozess sind nicht identisch.

Das BMF stellt klar, dass die umsatzsteuerlichen B2B-Regeln und die Regeln für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber nebeneinander gelten. Es gibt kein allgemeines Rangverhältnis. Für Lieferanten heißt das: Der Empfänger entscheidet praktisch oft über Portal, Format, Referenzen und Validierungserwartung.

Praktischer Vergleich

AspektB2BB2G
EmpfängerUnternehmen oder unternehmerisch tätige OrganisationÖffentlicher Auftraggeber oder Behörde
RechtsrahmenUmsatzsteuerliche E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG und ÜbergangsregelnE-Rechnungsverordnung, Bundes- oder Landesregeln und Auftragsbedingungen
ÜbermittlungE-Mail, Schnittstelle, Portal oder bilateral vereinbarter WegHäufig OZG-RE, ZRE, Landesportal, Peppol, Upload oder Weberfassung
Leitweg-IDGrundsätzlich nicht erforderlich; BT-10 kann als Käuferreferenz genutzt werdenRegelmäßig zentrale Routinginformation, häufig in BT-10
FormatXRechnung, ZUGFeRD/Factur-X oder anderes zulässiges strukturiertes FormatHäufig XRechnung oder ein vom Portal zugelassener EN-16931-konformer Standard
AblehnungKunden- oder ERP-seitig, oft individuellPortal- und Validatorfehler plus fachliche Ablehnung durch Empfänger

Leitweg-ID, BT-10 und Käuferreferenz

Im B2B-Bereich ist eine Leitweg-ID grundsätzlich nicht erforderlich. Das Feld BT-10 kann aber als Käuferreferenz genutzt werden, etwa für Lieferantennummern, Kostenstellen oder interne Steuerungsmerkmale des Kunden.

Im B2G-Bereich dient BT-10 typischerweise der Leitweg-ID. Sie wird dem Lieferanten durch den Auftraggeber mitgeteilt und ermöglicht die elektronische Weiterleitung an den richtigen öffentlichen Rechnungsempfänger. Fehlt sie oder ist sie falsch, kann eine ansonsten strukturierte Datei scheitern.

Warum eine valide Datei trotzdem scheitern kann

  • Das Format ist EN-16931-konform, aber das Portal akzeptiert nur bestimmte Profile oder Versionen.
  • BT-10, Bestellnummer, Lieferantennummer oder andere Routingdaten fehlen.
  • Anlagen sind separat per E-Mail beigefügt, obwohl sie in den Rechnungsdatensatz eingebettet werden müssen.
  • Der Empfänger verlangt XRechnung, während der Lieferant eine hybride ZUGFeRD-Datei sendet.
  • Die Datei besteht den technischen Validator, wird aber fachlich wegen falscher Bestellung, Leistung oder Zahlungsdaten zurückgewiesen.

Vorbereitung für Lieferanten

Vor dem Versand klärenB2BB2G
EmpfangswegE-Mail, Portal, Schnittstelle oder KundenprozessOZG-RE/ZRE/Landesportal, Peppol, Upload, E-Mail oder Weberfassung
ReferenzenKäuferreferenz, Bestellnummer, Kostenstelle, LieferantennummerLeitweg-ID, Bestellnummer, Lieferantennummer, E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
ValidierungFormat- und KundenregelnPortalvalidator, XRechnung/EN 16931, E-RechV- und Nutzungsbedingungen
FehlerbehandlungKontaktperson oder Buchhaltung des KundenPortalstatus, Prüfbericht und Auftraggeberkontakt

Keine Rechtsberatung

Konservative Einordnung

Diese Seite hilft bei der technischen und organisatorischen Abgrenzung. Ob ein konkreter Auftrag als B2B, B2G oder Sonderfall zu behandeln ist, sollte anhand des Vertrags, des Empfängers und der zuständigen Vorgaben geprüft werden.

Praktische Checkliste

  • Empfängerart B2B oder B2G klären
  • Rechtsgrundlage, Auftragsbedingungen und Portalvorgaben prüfen
  • Format, Profilversion und Übermittlungskanal erfragen
  • BT-10 als Käuferreferenz oder Leitweg-ID korrekt befüllen
  • Anlagen und Pflichtangaben gemäß Empfängeranforderung einbetten
  • Vor Versand gegen Format-, Profil- und Portalregeln validieren
  • Ablehnungen mit Fehlercode, Portalstatus und Korrekturmaßnahme dokumentieren

Praktischer Merksatz

B2B und B2G teilen Standards, aber nicht automatisch Portale, Routingdaten oder Akzeptanzregeln.