Recht und Fristen
E-Rechnung im B2B und B2G: Unterschiede bei Pflicht, Portal, Leitweg-ID und Validierung
B2B und B2G nutzen ähnliche technische Grundlagen, unterscheiden sich aber bei Rechtsgrundlage, Empfangsprozess, Routingdaten, Portalen und Ablehnungslogik.
Zuletzt fachlich geprüft: 3. Juni 2026
Kurz gesagt
B2B betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen. B2G betrifft Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Beide Bereiche können auf EN 16931, XRechnung oder ZUGFeRD/Factur-X aufbauen, aber die rechtliche Grundlage und der Empfangsprozess sind nicht identisch.
Das BMF stellt klar, dass die umsatzsteuerlichen B2B-Regeln und die Regeln für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber nebeneinander gelten. Es gibt kein allgemeines Rangverhältnis. Für Lieferanten heißt das: Der Empfänger entscheidet praktisch oft über Portal, Format, Referenzen und Validierungserwartung.
Praktischer Vergleich
| Aspekt | B2B | B2G |
|---|---|---|
| Empfänger | Unternehmen oder unternehmerisch tätige Organisation | Öffentlicher Auftraggeber oder Behörde |
| Rechtsrahmen | Umsatzsteuerliche E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG und Übergangsregeln | E-Rechnungsverordnung, Bundes- oder Landesregeln und Auftragsbedingungen |
| Übermittlung | E-Mail, Schnittstelle, Portal oder bilateral vereinbarter Weg | Häufig OZG-RE, ZRE, Landesportal, Peppol, Upload oder Weberfassung |
| Leitweg-ID | Grundsätzlich nicht erforderlich; BT-10 kann als Käuferreferenz genutzt werden | Regelmäßig zentrale Routinginformation, häufig in BT-10 |
| Format | XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X oder anderes zulässiges strukturiertes Format | Häufig XRechnung oder ein vom Portal zugelassener EN-16931-konformer Standard |
| Ablehnung | Kunden- oder ERP-seitig, oft individuell | Portal- und Validatorfehler plus fachliche Ablehnung durch Empfänger |
Leitweg-ID, BT-10 und Käuferreferenz
Im B2B-Bereich ist eine Leitweg-ID grundsätzlich nicht erforderlich. Das Feld BT-10 kann aber als Käuferreferenz genutzt werden, etwa für Lieferantennummern, Kostenstellen oder interne Steuerungsmerkmale des Kunden.
Im B2G-Bereich dient BT-10 typischerweise der Leitweg-ID. Sie wird dem Lieferanten durch den Auftraggeber mitgeteilt und ermöglicht die elektronische Weiterleitung an den richtigen öffentlichen Rechnungsempfänger. Fehlt sie oder ist sie falsch, kann eine ansonsten strukturierte Datei scheitern.
Warum eine valide Datei trotzdem scheitern kann
- Das Format ist EN-16931-konform, aber das Portal akzeptiert nur bestimmte Profile oder Versionen.
- BT-10, Bestellnummer, Lieferantennummer oder andere Routingdaten fehlen.
- Anlagen sind separat per E-Mail beigefügt, obwohl sie in den Rechnungsdatensatz eingebettet werden müssen.
- Der Empfänger verlangt XRechnung, während der Lieferant eine hybride ZUGFeRD-Datei sendet.
- Die Datei besteht den technischen Validator, wird aber fachlich wegen falscher Bestellung, Leistung oder Zahlungsdaten zurückgewiesen.
Vorbereitung für Lieferanten
| Vor dem Versand klären | B2B | B2G |
|---|---|---|
| Empfangsweg | E-Mail, Portal, Schnittstelle oder Kundenprozess | OZG-RE/ZRE/Landesportal, Peppol, Upload, E-Mail oder Weberfassung |
| Referenzen | Käuferreferenz, Bestellnummer, Kostenstelle, Lieferantennummer | Leitweg-ID, Bestellnummer, Lieferantennummer, E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers |
| Validierung | Format- und Kundenregeln | Portalvalidator, XRechnung/EN 16931, E-RechV- und Nutzungsbedingungen |
| Fehlerbehandlung | Kontaktperson oder Buchhaltung des Kunden | Portalstatus, Prüfbericht und Auftraggeberkontakt |
Keine Rechtsberatung
Konservative Einordnung
Diese Seite hilft bei der technischen und organisatorischen Abgrenzung. Ob ein konkreter Auftrag als B2B, B2G oder Sonderfall zu behandeln ist, sollte anhand des Vertrags, des Empfängers und der zuständigen Vorgaben geprüft werden.
Praktische Checkliste
- Empfängerart B2B oder B2G klären
- Rechtsgrundlage, Auftragsbedingungen und Portalvorgaben prüfen
- Format, Profilversion und Übermittlungskanal erfragen
- BT-10 als Käuferreferenz oder Leitweg-ID korrekt befüllen
- Anlagen und Pflichtangaben gemäß Empfängeranforderung einbetten
- Vor Versand gegen Format-, Profil- und Portalregeln validieren
- Ablehnungen mit Fehlercode, Portalstatus und Korrekturmaßnahme dokumentieren
Praktischer Merksatz
B2B und B2G teilen Standards, aber nicht automatisch Portale, Routingdaten oder Akzeptanzregeln.