2025
Neue Definition und Empfang
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Ein einfaches PDF gilt seitdem als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung.
E-Rechnung Pflicht
Die Einführung der E-Rechnung im deutschen B2B-Bereich läuft stufenweise. Seit 2025 zählt nicht mehr jedes PDF als E-Rechnung; maßgeblich ist ein strukturiertes elektronisches Format, das elektronisch verarbeitet werden kann.
2025
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Ein einfaches PDF gilt seitdem als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung.
2025–2026
Bis Ende 2026 dürfen Rechnungsaussteller statt einer E-Rechnung weiterhin sonstige Rechnungen verwenden. Für andere elektronische Formate als E-Rechnung bleibt die Zustimmung des Empfängers relevant.
2027
Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2027. Bestimmte EDI-Verfahren können ebenfalls bis Ende 2027 weiter genutzt werden.
2028
Nach Ablauf der Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E-Rechnung grundsätzlich verpflichtend, soweit keine Ausnahme greift.
Die B2B-Regelung betrifft inländische Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Entscheidend sind der konkrete Umsatz, der Rechnungsaussteller, der Empfänger und mögliche Ausnahmen.
Die Jahreszahlen werden oft verwechselt. Wichtig ist die Trennung zwischen Empfangsfähigkeit, Übergangsregeln für die Ausstellung und tatsächlichem Regelbetrieb.
| Datum | Regel | Praktischer Schritt |
|---|---|---|
| 01.01.2025 | Neue Definition der E-Rechnung und Empfangsfähigkeit | Eingehende XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien erkennen, anzeigen und prüfen können. |
| 2025–2026 | Sonstige Rechnungen bleiben im Rahmen der Übergangsregelung möglich | PDFs nicht mehr als echte E-Rechnung behandeln; trotzdem Lieferantenprozesse geordnet testen. |
| 2027 | Verlängerte Übergangsregelung für Aussteller bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz und bestimmte EDI-Fälle | Eigene Ausgangsrechnungsszenarien produktionsnah validieren. |
| Ab 2028 | E-Rechnung wird für inländische B2B-Umsätze grundsätzlich zum Regelweg | Empfang, Erstellung, Validierung, Korrektur und Archivübergabe stabil betreiben. |
Seit 2025 kommt es nicht auf den Dateinamen oder die E-Mail an, sondern auf die strukturierte elektronische Rechnungsschicht. Bei hybriden Formaten ist der strukturierte Teil maßgeblich, wenn er vom sichtbaren PDF abweicht.
Seit 2025 keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung.
Nur in Übergangs- oder Ausnahmefällen akzeptieren; nicht als strukturierte Rechnung validieren.
Reine strukturierte XML-Rechnung ohne eingebettete PDF-Ansicht.
Viewer und Validierungsbericht bereitstellen, damit Buchhaltung und Lieferant Fehler verstehen.
Hybrides PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Rechnung.
Nicht nur die PDF-Ansicht prüfen; XML-Profil und strukturierte Pflichtangaben validieren.
Die Pflicht wird operativ leichter, wenn Empfang, Ausstellung und Fehlerbehebung getrennt vorbereitet werden.
Diese Seite bietet eine praktische technische Orientierung und keine Rechts-, Steuer-, GoBD- oder Buchhaltungsberatung. Für verbindliche Einordnung sind die offiziellen Informationen, das BMF-Schreiben, die BMF-FAQ und Ihre steuerliche Beratung maßgeblich.
Weitere B2G-Informationen des Bundes finden Sie unter e-rechnung-bund.de.