E-Rechnung Pflicht

E-Rechnung Pflicht 2025, 2027 und 2028

Die Einführung der E-Rechnung im deutschen B2B-Bereich läuft stufenweise. Seit 2025 zählt nicht mehr jedes PDF als E-Rechnung; maßgeblich ist ein strukturiertes elektronisches Format, das elektronisch verarbeitet werden kann.

2025

Neue Definition und Empfang

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Ein einfaches PDF gilt seitdem als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung.

2025–2026

Übergangsphase für Aussteller

Bis Ende 2026 dürfen Rechnungsaussteller statt einer E-Rechnung weiterhin sonstige Rechnungen verwenden. Für andere elektronische Formate als E-Rechnung bleibt die Zustimmung des Empfängers relevant.

2027

Umsatzabhängige Verlängerung

Für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2027. Bestimmte EDI-Verfahren können ebenfalls bis Ende 2027 weiter genutzt werden.

2028

Regelbetrieb im B2B-Bereich

Nach Ablauf der Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E-Rechnung grundsätzlich verpflichtend, soweit keine Ausnahme greift.

Für wen die Pflicht relevant ist

Die B2B-Regelung betrifft inländische Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Entscheidend sind der konkrete Umsatz, der Rechnungsaussteller, der Empfänger und mögliche Ausnahmen.

Betroffener Kernfall
Umsätze zwischen inländischen Unternehmern, wenn eine umsatzsteuerliche Rechnungspflicht besteht.
Nicht der gleiche Bereich
B2G-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber folgen eigenen Regeln wie der E-Rechnungsverordnung; beide Regelwerke können nebeneinander relevant sein.
Typische Ausnahmen
B2C-Umsätze, viele steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Leistungen von Kleinunternehmern sind gesondert zu prüfen.
Empfang
Für inländische Unternehmen bestehen laut BMF keine allgemeinen Ausnahmen von der Fähigkeit, E-Rechnungen empfangen zu können; auch Kleinunternehmer müssen empfangen können.

Zeitplan in der Praxis

Die Jahreszahlen werden oft verwechselt. Wichtig ist die Trennung zwischen Empfangsfähigkeit, Übergangsregeln für die Ausstellung und tatsächlichem Regelbetrieb.

DatumRegelPraktischer Schritt
01.01.2025Neue Definition der E-Rechnung und EmpfangsfähigkeitEingehende XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien erkennen, anzeigen und prüfen können.
2025–2026Sonstige Rechnungen bleiben im Rahmen der Übergangsregelung möglichPDFs nicht mehr als echte E-Rechnung behandeln; trotzdem Lieferantenprozesse geordnet testen.
2027Verlängerte Übergangsregelung für Aussteller bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz und bestimmte EDI-FälleEigene Ausgangsrechnungsszenarien produktionsnah validieren.
Ab 2028E-Rechnung wird für inländische B2B-Umsätze grundsätzlich zum RegelwegEmpfang, Erstellung, Validierung, Korrektur und Archivübergabe stabil betreiben.

PDF, XRechnung und ZUGFeRD richtig einordnen

Seit 2025 kommt es nicht auf den Dateinamen oder die E-Mail an, sondern auf die strukturierte elektronische Rechnungsschicht. Bei hybriden Formaten ist der strukturierte Teil maßgeblich, wenn er vom sichtbaren PDF abweicht.

Einfaches PDF

Seit 2025 keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung.

Nur in Übergangs- oder Ausnahmefällen akzeptieren; nicht als strukturierte Rechnung validieren.

XRechnung

Reine strukturierte XML-Rechnung ohne eingebettete PDF-Ansicht.

Viewer und Validierungsbericht bereitstellen, damit Buchhaltung und Lieferant Fehler verstehen.

ZUGFeRD / Factur-X

Hybrides PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Rechnung.

Nicht nur die PDF-Ansicht prüfen; XML-Profil und strukturierte Pflichtangaben validieren.

Vorbereitung nach Rolle

Die Pflicht wird operativ leichter, wenn Empfang, Ausstellung und Fehlerbehebung getrennt vorbereitet werden.

Buchhaltung

  • Zentrale Empfangsadresse oder Eingangskanal festlegen.
  • XML-Rechnungen lesbar darstellen und nicht als defekte Anhänge behandeln.
  • Klare Regel definieren, wann eine Rechnung zurückgewiesen oder zur Korrektur angefragt wird.

ERP und Software

  • Exportprofile für XRechnung und ZUGFeRD mit echten Beispielen testen.
  • Pflichtfelder, Steuerkategorien, Rundungen, Käuferreferenzen und Zahlungsdaten validieren.
  • Korrekturrechnungen, Gutschriften und gemischte Steuersätze als eigene Testfälle aufnehmen.

Management

  • Übergangsfristen nicht als Wartezeit behandeln.
  • Lieferanten- und Kundenkommunikation für Fehlerberichte vorbereiten.
  • Verantwortung für Datenschutz, Aufbewahrung und Supportwege klären.

Was Unternehmen praktisch tun können

  • Prüfen, ob die eigene Software XRechnung, ZUGFeRD oder Factur-X sauber exportiert
  • Eingehende XML- und Hybrid-PDF-Rechnungen technisch lesbar machen
  • Fehlerberichte so aufbereiten, dass Anbieter oder Buchhaltung handeln können
  • Sensible Rechnungsdaten nicht in Marketing- oder Analytics-Systeme geben

Hinweis

Diese Seite bietet eine praktische technische Orientierung und keine Rechts-, Steuer-, GoBD- oder Buchhaltungsberatung. Für verbindliche Einordnung sind die offiziellen Informationen, das BMF-Schreiben, die BMF-FAQ und Ihre steuerliche Beratung maßgeblich.

Weitere B2G-Informationen des Bundes finden Sie unter e-rechnung-bund.de.