Recht und Fristen

VertiefungPflichten und Fristen klärenRecht und Fristen

E-Rechnung und GoBD-Aufbewahrung: Was wichtig ist

Validierung ist nicht Archivierung. Nach der Prüfung muss klar sein, welche Rechnung wie unverändert, lesbar und nachvollziehbar aufbewahrt wird.

Zuletzt fachlich geprüft: 3. Juni 2026

Direkte Antwort

Bei einer E-Rechnung muss mindestens der strukturierte Teil so aufbewahrt werden, dass er unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegt. Nach der BMF-FAQ gilt für Unternehmer umsatzsteuerlich eine Aufbewahrungspflicht für ein Doppel jeder ein- und ausgehenden Rechnung von acht Jahren.

Eine lesbare PDF-Ansicht, ein Viewer-Ausdruck oder ein Validierungsbericht kann die Arbeit erleichtern, ersetzt aber nicht automatisch die strukturierte Originalrechnung.

Quelle und Stand

Die BMF-FAQ verweist auf § 14b UStG und auf die GoBD, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025. Diese Seite ist eine technische Orientierung, keine steuerliche Archivierungsberatung.

Validierung ist kein Archiv

Ein Online-Validator zeigt, ob eine Datei technisch und fachlich prüfbar ist. Er ersetzt aber nicht das eigene Aufbewahrungssystem und keine interne Verfahrensdokumentation.

Der Prüfbericht sollte als Hilfsdokument abgelegt werden: nützlich für Lieferantenkommunikation, Fehleranalyse und interne Freigabe, aber getrennt von der Originalrechnung. Wenn die Originaldatei gelöscht wird, hilft der Bericht allein nicht.

Was genau aufbewahrt werden sollte

ObjektAufbewahrungsrollePraxisnotiz
Reine XRechnung-XMLOriginalrechnung mit strukturierten Rechnungsdaten.XML unverändert sichern; Viewer nur ergänzend.
ZUGFeRD/Factur-X-PDFContainer mit PDF-Bild und eingebettetem XML.Datei unverändert speichern; XML-Teil bleibt für Verarbeitung maßgeblich.
Extrahiertes XMLKann für Prüfung und Import genutzt werden.Nicht mit dem unveränderten Originalcontainer verwechseln.
ValidierungsberichtHilfsdokument für Fehleranalyse und Freigabe.Getrennt einordnen; ersetzt nicht die Originalrechnung.
Interne Freigabe oder BuchungsvermerkProzessnachweis.Mit Rechnung verknüpfen, aber nicht in die Originaldatei hineineditieren.

Praktischer Prozess vom Eingang bis Archiv

SchrittZielFehler vermeiden
1. Eingang sichernOriginaldatei unverändert übernehmen.Datei nicht umbenennen oder konvertieren, ohne Original zu erhalten.
2. Lesbar machenBuchhaltung kann Inhalt prüfen.Viewer-PDF nicht als alleiniges Archivdokument speichern.
3. ValidierenFormale und fachliche Fehler erkennen.Temporäre Prüfdaten nicht mit Archivdaten verwechseln.
4. Freigeben und buchenInterne Verantwortlichkeit dokumentieren.Freigabevermerke nicht in der Originaldatei ändern.
5. ArchivierenUnversehrtheit, Auffindbarkeit und Zugriff sicherstellen.Original XML oder ZUGFeRD-Datei nicht nach Zahlungsfreigabe löschen.

Typische Missverständnisse

  • Ein heruntergeladenes PDF aus einem Viewer ersetzt nicht automatisch die ursprüngliche XML-Rechnung.
  • Ein Validierungsbericht ist kein Archiv und keine Verfahrensdokumentation.
  • Ein ZUGFeRD-PDF sollte nicht auf den Bildteil reduziert werden; der eingebettete strukturierte Teil ist entscheidend.
  • Temporäre Upload- oder Prüfsysteme sollten nicht als Langzeitarchiv betrachtet werden.
  • Datenschutz und Aufbewahrung sind getrennte Fragen: kurze Verarbeitung im Validator entbindet nicht vom eigenen Archivprozess.

Praktische Checkliste

  • Achtjährige Aufbewahrungspflicht mit Steuerberatung und Archivsystem abgleichen
  • Original XML oder ZUGFeRD/Factur-X-Datei sichern
  • Strukturierten Teil unverändert erhalten
  • Lesbare Ansicht nur ergänzend zur Originaldatei behandeln
  • Validierungsbericht als Hilfsdokument behandeln
  • Freigabe-, Buchungs- und Korrekturprozess dokumentieren
  • Temporäre Prüfdaten regelmäßig vom Archiv trennen

Praktischer Merksatz

Ein Prüfbericht erklärt die Rechnung. Er ersetzt nicht die aufbewahrungspflichtige Originalrechnung.